Revidierte Stempel-Verordnung, mit angehängtem Verzeichniss der Stempel-Ansätze und alphabetischem Inhalts-Verzeichniss, für die Stadt, die Vorstädte und das ganze Hamburgische Landgebiet, beliebt durch Rath- und Bürger-Schluss vom 11. July 1833. Auf Befehl E.H. Raths der freyen und Hansestadt Hamburg, publicirt den 16. Ocotober 1833.
Hamburg, Joh. Aug. Meissner, 1833. Titel, 60 S. auf bläulichem Papier. HLdr d. Zt.
¶ Bestimmungen zur Stempel-Abgabe, die bei allen Rechtsgeschäften, Tausch-, Miet- und Immobilien-Verträgen, Rechts-, Versicherungs- und Makelei-Geschäften zu entrichten war. Ausserdem galt die Stempel-Abgabe für Spielkarten, Zeitungen (ausgenommen die "ganz literarischen Blätte"), Zolldokumente, Aufenthaltskarten für fremde Dienstboten und reisende Händler, und so fort, von der Eides-Abschrift über den Bürgerschein bis zum Wechselprotest. Das Stempel-Comptoir hatte denn auch alltags von 9 bis 18 Uhr bzw. 20 Uhr, und an Festtagen, die nicht auf einen Dienstag oder Freitag fielen, von 11 Uhr bis 14 geöffnet. - Rücken fehlt, 2 alte Stempel auf Titel
Antiquariat Reinhold Pabel
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