Treutler, Hieronymus; Hunnius, Helfrich Ulrich.
[Hieronymi Trevtleri I.C.]. Selectarvm dispvtationvm ad Ivs Civile Ivusiniaeneum quinqvaginta libris pandectarum comprehensum, resolutionum absolutissimarum. Volumis posterioris residuae disputationes XV. Auctore Helfrico-Ulrico Hunnio.
Francofurti : impensis Ioannis Iacob1 Porsii, 1620. Contemp. vellum binding.[6],718; [2],661 pp. 4to. Binding soiled, stained & warped. Ties mising. Vellum chafed & missing at lower edges of book as a result of shelfwear. Very good firm copy. Mailorder only - Alleen verzending mogelijk. Book condition : very good. - First combined edition of the disputations of Treutler & the augmentations by Hunnius. Treutler wrote a very succesfull textbook in Germany on Roman law (1592-1593) introducing Ramism as method, emphasizing controversy, rhetoric and logic and their role in educational communication. Hieronymus Treutler (1565-1607) studirte in Strassburg Philologie und Jurisprudenz. Er brachte einen Geist von scharfer Reflexionsgabe und methodischem Ordnungssinn zu den Studien mit und wurde schon in jungen Jahren ein einflussreicher Lehrer und Verbreiter der Ramistischen Dialektik, sowohl im Gebiete der Rhetorik selbst wie auch der Jurisprudenz. Schon am 29. Januar 1590 war er in Marburg von Nic. Vigelius zum Dr. jur. utr. promovirt worden und sing nun, obwohl nicht der juristischen Facultät angehörig, an privatim über Civilrecht zu lesen und namentlich Disputationsübungen darüber abzuhalten. Hierbei hatte er solchen Erfolg, dass er schon 1592 und 1593 je einen Band „Selectae disputationes ad jus civile Justinianeum quinquaginta libris pandectarum comprehensum“ herausgeben konnte, die zusammen 69 solcher Disputationen enthalten. Die Namen der Respondenten sind angegeben. Stintzing weist in der Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (I, 136, 466) ausführlicher nach, wie damals gerade in Marburg sich die Collegien zu Disputationsübungen entwickelten, und welche Bedeutung die Treutler'sche Sammlung erlangte. T. liess nicht mehr über die Quellentexte selbst, sondern über Lehrsätze, die er so zusammengestellt hatte, dass sie in ihrer Anordnung wesentlich der Reihenfolge der Pandektentitel entsprachen, seine Schüler disputiren. Indem die Lehrsätze sich systematisch aneinander knüpften und somit die Lehre der Pandekten als ein Ganzes zur Darstellung brachten, dazu in den Anmerkungen Erläuterungen, Belegstellen, kontroversen und Literaturnachweise gegeben wurden, gestaltete sich die Sammlung zu einem Compendium der Pandekten, dessen Vorzug in der planmässigen Anlage, dem kurz gefassten Texte und dem in den Anmerkungen gegebenen Beweismaterial bestand. Ein eigenes System bot T. in der Sammlung nicht, sie war aber als Lehrbuch so brauchbar, dass sie fast ein Jahrhundert lang (noch 1688) neu aufgelegt wurde und den Anstoss zu einer eigenen commentirenden Litteratur gab. Es war ein glücklicher Griff eines jungen Mannes, der eine neue Lehrrichtung mit Geist und Kraft erfasst hatte. Um so auffallender erscheint es, dass T. schon am 1. Januar 1594 nicht nur aus Marburg, sondern auch aus dem Lehramte schied, um einem Rufe als Syndikus der Stadt Bautzen in der Oberlausitz zu folgen. Wahrscheinlich hängt sein Weggang mit dem Aergerniss zusammen, das Nic. Vigelius, der ihn vor wenig Jahren promovirt hatte, durch sein 1593 gegen die neue Richtung in der Marburger Facultät losgelassenes Pamphlet Examen jurisconsultorum, o. O. (s. Stintzing 440, ein Exemplar auch in Breslau) veranlasste, wenn dasselbe T. auch nicht persönlich nennt. Markgraf, Treutler, Hieronymus in: ADB 38 (1894), S. 585-587. In diese Ausgabe von 1620 sind die 23 Disputationen Treutlers vermehrt mit 15 Disputationen von Helfrich Ulrich Hunnius (1583-1636) im zweiten Band, seinem umfänglichsten Arbeit, auch separat herausgegeben als 'Resolutiones adsolutissimae in Treutleri Disputationes', Francof. 1617-20. 3 Bde. 4°. Ein scharfer Angriff von R. Bachovius, der fast gleichzeitig 'Notae et animadversiones ad Treutleri Disputationes' herausgab, veranlasste einen Federkrieg mit Hunnius. Stintzing, Roderich von, Hunnius, Helfrich Ulrich in: ADB 13 (1881), S. 418-419.
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Keywords: RECHT, *2006-100 oud recht roman law, römisches Recht