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Title: Verordnung wegen Miethens und Vermiethens, Kündigens und Ab- und Zuziehens der Dienstboten auf den Stadt- und Hebungs-Gütern. Publicirt, Wismar den 5ten Februar 1802.
Description: Wismar, 1802. [2] Bl. 4to 33 cm. ¶ Da die Erfahrung lehrt, dass in Ansehung des Miethens und Vermiethens, imgleichen des Kündigens und Ab- und Zuziehens der Dienstboten auf dem Lande nicht selten manche Unregelmässigkeiten und Unordnungen vorkommen, die zum Streite Anlass geben; so ist E.E. Rath bewogen worden, für die zur hiesigen Stadt gehörigen Stadt- und Hebungsgüter, in so ferne selbige unter Königlich schwedischer Hoheit stehen,... nachfolgende Verordnung zu erlassen... [= Regelt die Kündigungsmodalitäten für im Ackerbau tätige Dienstboten, für freie Tagelöhne, Deputatisten, Ackervögte, so die Verpflichtung des Dienstherrn zur Ausstellung eines Kündigungsscheines und die des Dienstboten zum Bereithalten dieser Bescheinigung beim Antreten einer neuen Stelle]. - Unterzeichnet.: J. C. F. Walter, Stadt-Secretaire

Keywords: Arbeitsrecht; Arbeitsvertrag - Arbeitsverträge; Bedienstete - Gesinde - Dienstbote - Dienstboten; Bekanntmachung - Bekanntmachungen; Beruf - Berufe; Dekret - Dekrete; Dienstbote - Dienstboten - Gesinde - Haushaltshilfe - Haushaltshilfen; Edikt - Edikte;

Price: EUR 36.00 = appr. US$ 39.13 Seller: Antiquariat Reinhold Pabel
- Book number: 86352

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