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Title: Publicandum [zur Verhinderung der Einfuhr gestohlenen Holzes in die Stadt].
Description: Wismar, 1804. 1 einseitig bedrucktes Blatt. 4to 34,5 cm. ¶ Da Seine Herzogliche Durchlaucht, ... unterm 25sten Januar d. J. an uns, Bürgermeister und Rath der Stadt Wismar, nachstehenedes Rescript erlassen haben: Friederich Franz... Herzog zu Mecklenburg: ... Damit das Einbringen gestohlnen Holzes in Wismar gehemmet werde, befehlen Wir euch hiemit gnädigst: nicht zu gestatten, dass irgend Brenn- oder Nutzholz dort einpassire, wenn nicht derjenige, welcher es hereinbringet, einen Schein entweder von einem unserer Forstbedienten oder dem Gutsherrn vorzeiget, und darnach die dortigen Thorschreiber bey Strafe der Absetzung zu instruiren, auch das Publicum damit bekannt zu machen....Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 25 Januar 1804. F. F. H. z. M. An den Magistrat zu Wismar, v. Bassewitz. Publicirt, Wismar den 12ten März 1804. J. C. F. Walter, Stadt-Secretär. - Leicht braunfleckig; gutes Exemplar

Keywords: Bekanntmachung - Bekanntmachungen; Dekret - Dekrete; Diebe - Diebe -Diebstahl; Edikt - Edikte; Einblattdruck - Einblattdrucke; Handel; Holz; Mandat - Mandate; Mecklenburg; Publikandum - Publikanden; Verordnung - Verordnungen; Wirtschaft; Wismar

Price: EUR 20.00 = appr. US$ 21.74 Seller: Antiquariat Reinhold Pabel
- Book number: 81810

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