Author: Heinrich Honsell (Herausgeber), H. Baumann (Herausgeber), R. Beckmann (Herausgeber), R. Dallmayr (Herausgeber), H. Dörner (Herausgeber), M. Gruber (Herausgeber), F. Harrer (Herausgeber), K. Hohlfeld (Herausgeber), T. Honsell (Herausgeber), M. Hübsch (Hera Title: Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz: Kommentar zum deutschen und österreichischen VVG
Description: , Springer, 1999. 2520, 24,4 x 17 x 7,5 cm, Hardcover. Zustand: 2. Österreich Recht Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvertragsrecht Die Bedeutung des privaten Versicherungsrechts manifestiert sich in Millionen von Versicherungsverträgen. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die eher spärliche Kommentarlandschaft. Insbesondere fehlt ein aktueller grosser Kommentar. Das vorliegende Werk soll diese Lücke schliessen. Herausgeber und Verlag konnten 15 namhafte deutsche und österreichische Autoren für dieses Projekt gewinnen. Der Kommentar richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen Auseinanderdriftens auf weiten Strecken immer noch identisch sind, werden beide Gesetze unter Berücksichtigung auch der österreichischen Judikatur und Literatur gemeinsam kommentiert. Der Autor stammt aus München und ist em. Professor für Privatrecht und Römisches Recht an der Universität Zürich und Honorarprofessor für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Salzburg. Sein Arbeitsgebiet ist neben dem Römischen Recht vorwiegend das Privatrecht. Honsell ist Autor zahlreicher Publikationen zum deutschen, österreichischen und schweizerischen Recht. Besprechung / Review zu "Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz": "ist hier ein Grosskommentar entstanden, der in seiner aufgelockerten Anordnung auch das Prädikat "leseleicht" verdient" (Zeitschrift für Versicherungswesen) "Die Vorteile einer so zahlreichen Autorenschaft liegen auf der Hand. So hat jeder Kommentator die Chance, sich auf eine überschaubare Zahl von Vorschriften zu konzentrieren Ein weiterer Vorteil kann in der grösseren Vielfältigkeit der Kommentierung gesehen werden, die zu mehr Ideen und auch zu verschiedenen Bewertungen beiträgtDer Kommentar bereichert die Literaturlage" (VersR - Versicherungsrecht) "Es erübrigt sich zu betonen, dass sich niemand, der mit Versicherungsrechtsfragen befasst ist, leisten kann, dieses in jeder Hinsicht gelungene Werk nicht zu konsultieren." (Die Versicherungsrundschau) Inhaltsverzeichnis von "Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz": Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908: Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige; Allgemeine Vorschriften, Anzeigepflicht Gefahrerhöhung, Prämie, Versicherungsagenten. Schadensversicherung; Inhalt des Vertrags, Veräusserung der versicherten Sache, Versicherung für fremde Rechnung, Feuerversicherung, Hagelversicherung, Tierversicherung, Transportversicherung §§ 129 - 148, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung. Lebens- und Krankenversicherung; Lebensversicherung, Krankenversicherung. Unfallversicherung; Schlussvorschriften.- Europäisches Versicherungsrecht: Einführungsgesetz zu dem Gesetz über den Versicherungsbetrag vom 30. Mai 1908; Inkrafttreten, Übergangsvorschriften, Europäisches Internationales Versicherungsvertragsrecht Bei der Veröffentlichung hat der Kommentar eine Lücke geschlossen, da eine aktuelle und wissenschaftlich fundierte Kommentierung des VVG in einem Band fehlte und eine "zweite Stimme" neben dem Prölss/Martin wirklich notwendig war. Nach der (grundlegenden) VVG-Reform ist der Kommentar inzwischen aber leider veraltet und daher nur noch in Grundsatzfragen zu gebrauchen, da aber immer noch lesenswert. Daher auch die fünf Sterne. ISBN: 3540630023. Gewicht/weight: 2000 gr.
Keywords: Österreich Recht Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvertragsrecht Die Bedeutung des privaten Versicherungsrechts manifestiert sich in Millionen von Versicherungsverträgen. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die eher spärliche Kommentarlandsch
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