Author: Boltz, Johann Gottfried Title: Wohl-instruirter Amts- und Gerichts-Actuarius, oder vollkommener Unterricht vor einem Schreibery-verwandten Johann Gottfried Boltzens wohl-instruirter Amts- und Gerichts-Actvarius, oder vollkommener Unterricht vor einem Schreiberey-Verwandten: In VI Theilen vorgestellet, aus bewährten Autoribus und academischen Responis zusammen getragen und zu dienlichen Gebrauch eingerichtet; Nebst einer Einleitung zum Amthierungs-Werk und den erpediten Amts-Redner
Description: Wolffgang Christoph Multzen und Sohn, 1753. Verlag: Wolffgang Christoph Multzen und Sohn Verlag: Wolffgang Christoph Multzen und Sohn - ordentliches Exemplar/Angebunden von Johann Gottfried Boltzens: Einleitung und rechnungs-Werck, Darinnen deutlich an Hand gegeben wird, wie ein Beamter in allerhand Occurrentien, er mag gleich mit Civil-, Criminal- oder Rechnungs-Sachen beschäfftiget seyn, sich verhalten, die Amthierung ordentlich einrichten und fortführen, die eingeschlichene Unordnungen, zu der Herrschaft Nutzen und Erleichterung der Amts-Beschäfften abstellen, auch wie er das Rechnungs-Werck selbsten, ohne bey der Revision viele Mängel zu erzielen, vorsichtig tractiren und sich auch sonsten ausser aller Verantwortung setzen solle. 5 Blatt, 344 S. 6 Blatt Register sowie Johann Lorentz Boltzen: Der neuvermehrte und Expedite Amts-Redner, Das ist Sammlung einiger öffentlichen Reden, welche bey verschiedenen solennen Actibus-Politicis, Huldigungen, Investirungen der geistlichen, Vorstellungen der Beamten, dann bey vorseyenden Raths-Veränderungen, Graentz- und Marckungs-versuchungen; ingleichen bey Erbauung der Hoch-Gerichte, und Raben-Steine, auch Hegung Hoch-Noth peinlicher Hals-Gerichte von denen Beamten, Stadt- Amts- und Gerichts-Schreibern zu pflegen abgeleget zu werden. Nebst einer bey jeden Claß befindlichen kurzen Anweisung wie sich in solchen fällen zu verhalten. Denenjenigen, welche vergleichen Aemter schon begleiten oder künftig zu begleiten gedencken, zu diensamen Gebrauch und Nutzen dienlich heraus gegeben, 1753. Mit drei gestochenen Vignetten. 3 Bände in einem/vgl. Meusel I, 511./laut Vorrede wurde das Werk in dieser Form seit 1752 ediert. Reich kommentiertes Handbuch für Gerichtsschreiber und Notariatsgehilfen mit Anleitung zur Abfassung juristischer Dokumente, Verträge, Briefe etc. Enthält auch mehrere Testamentabschriften bekannter Fürsten und Persönlichkeiten, darunter Erasmus vin Rotterdam (S. 796f.) - Einband: Sondereinband. 1785
Keywords: Juristik
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- Book number: 9a883