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EDIKTE.-  FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): - Mandat zur Erbschaftssteuer vom 2. August 1817.  Wir thun hiermit kund, daß wegen der Aufhebung des Abschosses und des Abfahrtgeldes zwischen den Königlich Sächsischen und Königlich Preußischen Staaten eine allgemeine Übereinkunft getroffen wurde.

Title: Mandat zur Erbschaftssteuer vom 2. August 1817. Wir thun hiermit kund, daß wegen der Aufhebung des Abschosses und des Abfahrtgeldes zwischen den Königlich Sächsischen und Königlich Preußischen Staaten eine allgemeine Übereinkunft getroffen wurde.
Description: Dresden, 1817. Gr. 4°. 8 S. mit Kopfstichen. feines Ex. Unterzeichnet von Ernst Friedrich Carl Aemilis Freyherr von Werthern und Friedrich Moßdorf. Die Steuer wurde nach der Gründung des Deutschen Bundes durch Bundesakte vom 8. Juni 1815 nicht mehr erhoben, wenn der Wegzug oder die Erbschaft in ein anderes deutsches Bundesland überging. Endgültig beendet wurde die Abgabeverpflichtung mit der Gewährung der allgemeinen Niederlassungsfreiheit im Norddeutschen Bund und der Gründung des deutschen Reichsstaats (Reichsverfassung Art. 3). In Bezug auf Drittstaaten bestand der Abschoß weiter, soweit nicht entsprechende völkerrechtliche Verträge mit den Ländern abgeschlossen waren und gipfelte in der Reichsfluchtsteuer, die auf den Transfer des Vermögens jüdischer Flüchtlinge aus Nazi-Deutschland erhoben wurde. (Wikipedia) Friedrich August I. Joseph Maria Anton Johann Nepomuk Aloys Xaver „der Gerechte" (* 23. Dezember 1750 in Dresden; † 5. Mai 1827 ebenda) war seit 1763 als Friedrich August III. Kurfürst und von 1806 bis zu seinem Tod erster König von Sachsen. Er wurde 1791 zum König von Polen gewählt, amtierte jedoch nur von 1807 bis 1815 als Herzog von Warschau. In der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt im Oktober 1806 erlitten die preußisch-sächsischen Truppen gegen Napoleon eine vernichtende Niederlage. Von Preußen, dessen Staats- und Armeeführung sich kopflos nach Osten abgesetzt hatte, völlig allein und auch ohne jede Nachricht gelassen, musste Friedrich August mit Napoleon, dessen Truppen alsbald Sachsen besetzten, Frieden schließen. Am 11. Dezember 1806 wurde in Posen durch die Bevollmächtigten beider Seiten der Frieden von Posen unterzeichnet: Sachsen trat dem Rheinbund bei, wurde wie zuvor Bayern und Württemberg zum Königreich erhoben und erhielt den bisher preußischen Landkreis Cottbus zugesagt, wofür es kleinere Gebiete dem neu zu errichtenden Königreich Westphalen zu überlassen hatte. Am 20. Dezember 1806 erfolgte die Ausrufung Friedrich Augusts zum König von Sachsen. Nach dem Frieden von Tilsit, den Friedrich Wilhelm III. von Preußen und Zar Alexander I. von Russland im Juli 1807 mit Napoleon geschlossen hatten, wurde Friedrich August außerdem zum Herzog von Warschau ernannt. x.

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Price: EUR 50.00 = appr. US$ 54.34 Seller: Versand-Antiquariat Bebuquin
- Book number: 70618AB

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