Author: Title: Basel, Aufhebung der Leibeigenschaft. - Publikation. Wir Johannes Debary der Burgermeister,...entbieten unseren getreuen, lieben Angehörigen unseren geneigten Willen, und geben hiemit zu vernehmen,...in Ansehnug der Leibeigenschaft und des Abzugs, verordnet haben: Art. 1) Dass die Leibeigenschaft, mit welcher die Landleute der Stadt zugethan sind, aufgehoben und zernichtet,... Allso beschlossen in Unseren Raths-Versammlungen den 20ten und 27ten Christmonats 1790, 24ten und 31ten Jenners, 28ten Hornungs und 4ten Aprills 1791. Canzley Basel.
Description: Basel, 1791, Format: 38x32 cm, 1 Faltblatt mit 2 schönen holzgeschnitt. Initialen, unterlegt und in der Mitte braunfleckig, Ränder leicht angestaubt. Einblattdruck. ¶ Wichtige Urkunde, in der der neue Rechtszustand in 6 Artikeln kodifiziert wurde. HBLS kritisch zu diesem Thema: "Durch die Vorherrschaft, welche französisches Wesen im 18. Jahrhundert sich errungen hatte, war auch in Basel der Boden für die von Frankreich einströmenden neuen Gedanken empfänglich geworden. Als die Landschaft unruhig zu werden begann, erklärte der Grosse Rat am 20.12.1790 die Leibeigenschaft für aufgehoben. Das wollte, da eigentliche Leibeigenschaft schon längst nicht mehr bestand, nur soviel besagen, dass die Freilassungsgebühren und die Einsitzgelder eines in ein anders Amt ziehenden Untertanen abgeschafft wurden. Von einer Gleichstellung der Untertanen mit den städtischen Bürgern war noch keine Rede". Please notify before visiting to see a book. Prices are excl. VAT/TVA (only Switzerland) & postage. Nicht in Barth; HBLS I/592.
Keywords: law, laws, right, rights droit Switzerland, German Suisse-Allemande, Switzerland-german, Schweiz-deutsch Basel, Basle, Bale Basel, Bâle Swiss law, municipal law, right droit-suisse administration, administrations administration history histoire helvetica,
Price: CHF 250.00 = appr. US$ 248.04 Seller: Harteveld Rare Books Ltd.
- Book number: 50943