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- Verordnung wegen Miethens und Vermiethens, Kündigens und Ab- und Zuziehens der Dienstboten hier in der Stadt. Publicirt, Wismar den 5ten Februar 1802.

Wismar, 1802. [2] Bl. 4to 33 cm. ¶ Da die Erfahrung es bestättiget, dass in Ansehung des Miethens und Vermiethes... des Kündigens und Umziehens der Dienstboten allhier nicht selten manche, zu Streit Gelegenheit gebende, Unregelmässigkeiten und Unordnungen vorkommen, so ist E.E. Rath bewogen worden... nachstehende Verordnung zu erlassen... [Festgelegt wurden Kündigungsfristen und Termine, die Verpflichtung der "Brodherschaft" zum Ausstellen eines Kündigungsscheines sowie des Dienstboten zum Vorzeigen dieses Scheines bei der neuen Herrschaft]. - Unterzeichnet.: J. C. F. Walter, Stadt-Secretaire
EUR 36.00 [Appr.: US$ 38.54 | £UK 30.5 | JP¥ 6067] Book number 86351

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