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Kurz- und wesentlicher Auszug, aus der allergnädigst emanirten Land Steyerischen Waldordnung datiret Wien den 26. Junii 1767. dann aus dem Nachtrag de dato Wien den 9. Junii 1769. Zum bequemen Unterricht, und vorzüglichen Gebrauch des gemeinen
Manns, Baurens [sic!], und Unterhaus. Steyr, Gregor Menhardt (1769). Kl.-8°. Tit., 23 ungez. Bll. Mit Titelvign., 2 Kopfleisten u. 1 Schlussvign. in Holzschnitt. Ungebundene Brosch. Tit. u. letztes Bl. angeschmutzt, knittrig u. randrissig; durchgeh. gebräunt u. tlw. wasserrandig. ¶ Auszug von 57 Artikeln der 1767 erlassenen Waldordnung für die Steiermark mit einer Liste der bestehenden, lokalen Waldämter im Anhang. Da im 18. Jhdt. in der Steiermark der Raubbau an den Wäldern immer mehr zunahm, setzte Kaiserin Maria Theresia im Jahre 1754 eine Waldbeschreibungskommission ein, die die Aufgabe hatte, die Wälder der Obersteiermark in Wälder mit 'Stockrecht' (die sofort wieder aufzuforsten waren) und Wälder mit 'Raumrecht' (bei denen es gestattet wurde Brände anzulegen und Vieh zu weiden), einzuteilen. Da es aber weiterhin zu Missständen in der Forstwirtschaft kam, erliess Maria Theresia im Jahre 1767 zusätzlich eine Waldordnung für das Land Steiermark, um den immer stärker zunehmenden Holzmangel entgegenarbeiten zu können.

Offered for EUR 115.00 = appr. US$ 181.59 by: Antiquariat Löcker - Book number: 79/92
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