Gutachten Verordneter Löblicher Cämmerey. Subadjunctum sub signo Solis. Apart.
(Hamburg, [ca. 1822]). 2 gefalt. Bögen, davon 1 S. w. Mit brauner Tinte in deutscher Kurrent-Schrift beschrieben. Blattgrösse ca. 31 x 20 cm.
¶ Auf Bütten mit dem Wasserzeichen HWS u. Emblem (= Löwe mit Schwert auf Sockel mit Inschrift "Vryheyt" u. Umschrift "Pro patria eiusque libertate"). - [Gegen die Herabsetzung von Zöllen:] "Die tägliche ganz genaue Uebersicht der Casse ergiebt gar zu augenfällig, dass schon seit langer Zeit kein richtiges Verhältniss des Cassen-Vorraths zu der Grösse und dem Umfange der allgemeinen Ausgaben Statt findet und dass dieser in der Art beschaffen ist dass, wenn eine zufällige ausserordentliche Ausgabe von nur einiger Bedeutung, irgend erforderlich würde, diese nicht ohne directe anderweitige Hülfe geleistet werden könnte. ... Verordnete können und müssen daher... sich gegen jede Kürzung und Verringerung der öffentlichen Einnahme... bestimmt ... erklären, ... [sie können] nur den Wunsch hegen, dass Abgaben wie der Zoll und der Stempel... ungekürzt und fest bestehen möchten; sie sind die einträglichsten, geben der Casse den hauptsächlichsten so nöthigen täglichen Zufluss... Da Verordnete nur aufgefordert sind, in financieller Hinsicht ihre Ansichten, mitzuteilen, so beschränken sie sich auch hierauf,... nur können sie den Wunsch nicht unterdrücken, dass ... die Kammer aus der so äusserst unangenehmen, nachtheiligen und übeln Lage [gebracht werde], in die sie durch die Ungewissheit über die bedeutendste Einnahme versetzt wird, und die in einem so sehr beschränkten Zustande unserer Finanzen nicht zu verantworten ist". - Leicht angestaubt, mit 1 schwachen Querfalte.
Antiquariat Reinhold Pabel
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