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- E.E. Rathes Verordnung wider das Ausbrechen der Steine aus den hiesgen Stad-Mauern.

Wismar, J. C. F. Walter, 1801. [2] Bl. 20 cm. ¶ "Da E.E. Rath misfälligst in Erfahrung gebracht hat, dass die Mauern der hiesigen Stadt... fortwährend durch muthwilliges Ausbrechen der Steine verdorben werden... so werden die dagegen bereits ergangenen Verbote hiedurch aufs ernstlichste ... erneuert, dass derjenige, welcher die Stadtmauer... verletzet, unausbleiblich mit harter Leibes- oder Geld-Strafe belegt werden soll... " Dies sollte durch Anschlagen, in gedruckter Form und durch Trommelschlag und Ausruf bekannt gemacht werden. - "Beschlossen im Rathe, Wismar den 18ten April 1801. J. C. F. Walter. Stadt-Secretaire".
EUR 20.00 [Appr.: US$ 21.76 | £UK 17.25 | JP¥ 3389] Book number 86120

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