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Einblattdruck. - - Bern, Salzhandel im 18. Jahrhundert. - Wir Schultheiss und Rath der Stadt und Republik Bern, thun kund hiermit: dass, den von Unserer verordneten Salz-Direktion Uns erstatteten Vortrag, Wir nöthig erachtet, den Verkauf des Salzes und dessen Veräusserung ausser Lands einstweilen und für die nächsten drey Jahre, von dato an, gänzlich zu verbieten, und zwar bey Strafe der Confiscation des veräussernden Salzes, oder des Werths davon, falls es würklich ausgeführt worden wäre, und bey einer Busse von vier Bazen von jedem ausser Lands veräusserten Pfund Salz, von demjenigen zu beziehen so wider diese Unsere Verordnung handlen wird; da dann die eine Hälfte sowohl von der Confiscation als der Busse dem Verleider, die andere Hälfte aber den Armen des Orts zufallen soll. Zu welchem Ende dieses Salz-Ausfuhr-Verbott zu Jedermanns Verhalt öffentlich und auch durch den Druk bekannt gemacht wird. Geben den 12 Dezember 1795. Canzley Bern.

Bern, 1795, Format: 20 x 33 cm, Einblattdruck. - mit Berner Wappen und einer dekor. Initiale in Holzschnitt, unt. Rand mit einem weissen Fleck ohne Textverlust. ¶ Wirtschaftsgeschichtlicher und verwaltungsrechtlicher Beleg der bernischen Salzhandel-Preispolitik in den letzten Jahren der Alten Eidgenossenschaft. Please notify before visiting to see a book. Prices are excl. VAT/TVA (only Switzerland) & postage.
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